Allgemeine Vertrags- und Reisebedingungen der BICI AktivFerien GmbH

1. Vertragsgegenstand
1.1
Diese Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und BICI AktivFerien GmbH für von BICI AktivFerien veranstaltete Reisearrangements oder andere von BICI AktivFerien angebotene Leistungen.

2.Vertragsabschluss
2.1
Der Vertrag zwischen Ihnen und BICI AktivFerien GmbH kommt mit der vorbehaltlosen Annahme Ihrer schriftlichen, telefonischen oder persönlichen Anmeldung bei Ihrer Buchungsstelle zustande. Von diesem Zeitpunkt an werden die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag (mitsamt diesen Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen) für Sie und BICI AktivFerien GmbH wirksam.

2.2 Meldet die buchende Person weitere Reiseteilnehmer an, so steht sie für deren Vertragspflichten (insbesondere Bezahlung des Reisepreises) wie für ihre eigenen Verpflichtungen ein.

3. Leistungen
3.1
Unsere Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung im Prospekt und aus den Reiseunterlagen. Sonderwünsche Ihrerseits oder Nebenabreden sind nur Vertragsbestandteil, wenn sie von der Buchungsstelle schriftlich und vorbehaltlos bestätigt worden sind. Die Leistungen von BICI AktivFerien GmbH beginnen ab Flughafen, bei individueller Anreise im BICI Vertragshotel. Für die Anreise und das rechtzeitige Eintreffen sind Sie selber verantwortlich.

4. Preise und Zahlungsbedingungen
4.1 Preise

Die Preise für die Reisearrangements ersehen Sie im Katalog oder im Internet. Die Preise für Reisearrangements verstehen sich, wenn nichts anderes bei der Ausschreibung erwähnt ist, pro Person. Es sind jeweils die bei der Buchung gültigen Preise massgebend. Die Rechnung kann entweder in EURO auf unser EURO-Konto oder in Schweizer Franken auf unser CHF-Konto bezahlt werden. Preisänderungen siehe Ziffer 6.

4.2 Die Preise verstehen sich als Nettopreise. Zahlung mit Kreditkarte ist nicht möglich.

4.3 Bezahlung
Bei Erhalt der Buchungsbestätigung sind 30% des Rechnungsbetrages fällig. Dieser Betrag muss innerhalb von 10 Tagen einbezahlt werden. Die Restzahlung ist 35 Tage vor Abreisedatum fällig. Erfolgt die Zahlung nicht fristgerecht, kann BICI AktivFerien GmbH die Reiseleistung verweigern und Bearbeitungsgebühren nach Ziffer 5.2 geltend machen.

4.4 Kurzfristige Buchungen
Buchen Sie Ihre Reise weniger als 30 Tage vor Abreise, ist der gesamte Rechnungsbetrag sofort zur Zahlung fällig.

4.6 Buchungsgebühren
Pro Dossier verrechnet BICI AktivFerien GmbH eine Buchungsgebühr von CHF 16 / EUR 10. Buchen Sie Ihre Reise weniger als 15 Tage vor Abreise, können Rückfragen in Hotels usw. notwendig sein; allfällige Telefon- und Telefaxgebühren werden Ihnen in Rechnung gestellt. Für Beratung und Verkauf kann vom Reisebüro eine Auftragspauschale von CHF 32 / EUR 20 pro Buchungsauftrag erhoben werden.

4.7 Rabatte und Prämien
Diese sind nicht kumulierbar.

4.8 Reiseunterlagen
Sofern nichts anderes vereinbart wurde, werden Ihnen die Dokumente nach Eingang Ihrer Zahlung für den gesamten Rechnungsbetrag etwa 10 Tage vor Reisebeginn per E-Mail zugestellt.

5. Sie ändern Ihre Anmeldung, Ihr Reiseprogramm oder können die Reise nicht antreten (Annullation)
5.1 Allgemeines

Wenn Sie die Reise absagen (annullieren) oder eine Änderung, Umbuchung der gebuchten Reise wünschen, müssen Sie dies Ihrer Buchungsstelle persönlich oder durch eingeschriebenen Brief mitteilen. Die bereits erhaltenen Reisedokumente sind der Buchungsstelle gleichzeitig zurückzugeben.

5.2 Bearbeitungsgebühr
Bei Annullation, Änderung oder Umbuchung Ihrer Reise werden pro Person CHF 80 / EUR 50, pro Auftrag maximal CHF 240 / EUR 150 als Bearbeitungsgebühr erhoben (s. auch Ziffer 5.3). Diese Bearbeitungsgebühren werden nicht durch eine allenfalls bestehende Annullationskostenversicherung gedeckt.

5.3 Annullationskosten
Sagen Sie die Reise 60 Tage oder weniger vor Reisebeginn ab, wollen Sie irgendwelche Änderungen oder Umbuchungen vornehmen lassen, so werden zusätzlich zu den Bearbeitungsgebühren (Ziffer 5.2) folgende Annullationskosten erhoben: 60–31 Tage vor Reisebeginn: 20% des Reisepreises; 30–15 Tage vor Reisebeginn: 50% des Reisepreises; 14–8 Tage vor Reisebeginn: 80% des Reisepreises; 7–0 Tage vor Reisebeginn, Nichterscheinen; 100% des Reisepreises.
Massgebend zur Berechnung des Annullations- resp. Änderungsdatums ist das Eintreffen Ihrer Erklärung bei der Buchungsstelle; bei Samstagen, Sonn- und Feiertagen ist der nächste Arbeitstag massgebend.

5.4 Gebuchte, noch nicht bezahlte Dienstleistungen
Für gebuchte Dienstleistungen, welche erst bei Reiseantritt vor Ort bezahlt werden müssen, gelten ebenfalls die unter Punkt 5.3 aufgelisteten Annullationskosten. Diese Dienstleistungen umfassen unter anderem: Mietrad, geführte Radgruppen, Dienstleistungspakete vor Ort.

5.6 Besondere Bestimmungen für Flugbuchungen
Bei Annullation einer Flugbuchung, welche über BICI AktivFerien GmbH erfolgt, gelten immer 100% Stornokosten.

5.6 Ersatzreisende/r
Wenn Sie Ihre Reise absagen müssen, können Sie eine/n Ersatzreisende/n benennen. Der/die Ersatzreisende muss bereit sein, unter den bestehenden Bedingungen in den Vertrag einzutreten. Die Bearbeitungsgebühr (Ziffer 5.2) und allfällig entstehende Mehrkosten sind durch Sie und den/die Ersatzreisende/n zu übernehmen.

5.7 Annullationskostenversicherung
Ein Abschluss ist unbedingt erforderlich, wenn Sie nicht schon eine gleichwertige Versicherung abgeschlossen haben.

5.8 Velodiebstahl- und -Haftpflichtversicherung
Diese Versicherungen sind Angelegenheiten des Kunden. BICI AktivFerien GmbH übernimmt keinerlei Haftung für Velodiebstahl oder Haftpflichtfälle.

6. Programm- und Preisänderungen
6.1 Änderungen vor Vertragsabschluss

BICI AktivFerien GmbH behält sich ausdrücklich das Recht vor, Prospektangaben, Leistungsbeschreibungen, Preise in den Prospekten und auf der Preisliste vor Ihrer Buchung zu ändern.

6.2 Preisänderungen nach Vertragsabschluss
In Ausnahmefällen ist es möglich, dass der vereinbarte Preis erhöht werden muss. Preiserhöhungen können sich ergeben aus: a) der nachträglichen Erhöhung der Beförderungskosten (einschliesslich der Treibstoffzuschläge); b) neu eingeführten oder erhöhten staatlichen Abgaben oder Gebühren (wie zum Beispiel Flughafentaxen, Landegebühren, Ein- und Ausschiffungsgebühren usw.); c) Wechselkursänderungen oder d) staatlich verfügten Preiserhöhungen (z.B. Mehrwertsteuer). e) Kleingruppen, die unter der ausgeschriebenen Minimalteilnehmerzahl durchgeführt werden.
Erhöhen sich die Kosten dieser Reiseleistungen, so können sie an Sie weitergegeben werden. Der Reisepreis erhöht sich entsprechend. BICI AktivFerien GmbH wird die Preiserhöhung bis spätestens 30 Tage vor Reisebeginn vornehmen. Sofern die Preiserhöhung mehr als 10 Prozent beträgt, stehen Ihnen die unter Ziffer 6.4 genannten Rechte zu.

6.3 Programmänderungen, Änderungen im Transportbereich nach Ihrer Buchung und vor Reisebeginn
BICI AktivFerien GmbH behält sich auch in Ihrem Interesse das Recht vor, das Reiseprogramm oder einzelne vereinbarte Leistungen (wie z.B. Unterkunft, Transportart, Transportmittel, Fluggesellschaften, Flugzeiten usw.) zu ändern, wenn unvorhersehbare oder nicht anwendbare Umstände es erfordern. BICI AktivFerien GmbH bemüht sich, Ihnen gleichwertige Ersatzleistungen anzubieten. Insbesondere haftet BICI AktivFerien GmbH nicht für Änderungen im Reiseprogramm, die auf höhere Gewalt oder behördliche Massnahmen, für die BICI AktivFerien GmbH nicht einzustehen hat, zurückzuführen sind.
BICI AktivFerien GmbH behält es sich vor, Carfahrten bei Nichterreichen der Mindestzahlen bis 10 Tage vor Abreise abzusagen. BICI AktivFerien GmbH informiert die Kunden umgehend über eine allfällige Absage. Eine solche Absage berechtigt den Kunden nicht, die Reise zu annullieren.

6.4 Ihre Rechte, wenn nach Vertragsabschluss Preis- oder Programmänderungen vorgenommen werden
Führt die Programmänderung oder die Änderung einzelner vereinbarter Leistungen zu einer erheblichen Änderung eines wesentlichen Vertragspunktes oder beträgt die Preiserhöhung mehr als 10 Prozent, so haben Sie das Recht, innert 5 Tagen nach Erhalt unserer Mitteilung vom Vertrag zurückzutreten. Sie erhalten den bereits bezahlten Reisepreis unverzüglich zurückerstattet.

7. Reiseabsage durch BICI AktivFerien GmbH
7.1 Absage aus Gründen, die bei Ihnen liegen

BICI AktivFerien GmbH ist berechtigt, die Reise abzusagen, wenn Sie durch Handlungen oder Unterlassungen dazu berechtigten Anlass geben. In diesem Fall zahlt BICI AktivFerien GmbH Ihnen den bereits bezahlten Reisepreis zurück; weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Vorbehalten bleiben Annullationskosten gemäss 5.2 f. und weitere Schadenersatzforderungen.

7.2 Mindestteilnehmerzahl
Für alle von BICI AktivFerien GmbH angebotenen Reisen gilt eine Mindestteilnehmerzahl. Beteiligen sich an einer Reise weniger als die vorgesehene Mindestteilnehmerzahl, so kann BICI AktivFerien GmbH die Reise bis spätestens 20 Tage vor dem festgelegten Reisebeginn absagen.

7.3 Höhere Gewalt, Streiks
Ereignisse höherer Gewalt (z.B. Naturkatastrophen, Epidemien, Unruhen), behördliche Massnahmen oder Streiks können BICI AktivFerien GmbH veranlassen, die Reise abzusagen. In einem solchen Fall orientiert Sie BICI AktivFerien GmbH so rasch als möglich.

7.4 Reiseabsage aus anderen Gründen durch BICI AktivFerien GmbH

BICI AktivFerien GmbH ist berechtigt, die Reise aus anderen Gründen abzusagen. Sollte dieser Fall eintreten, werden Sie so rasch als möglich informiert.

8. Sie treten die Reise an, können sie aber nicht beenden
Sollten Sie aus irgendeinem Grund die Reise vorzeitig abbrechen, so kann Ihnen der Preis für das Reisearrangement nicht rückerstattet werden. Allfällige nicht bezogene Leistungen werden Ihnen, unter Abzug einer angemessenen Bearbeitungsgebühr, zurückbezahlt, sofern Sie BICI AktivFerien GmbH nicht belastet werden. In dringenden Fällen (z. B. eigene Erkrankung oder Unfall, schwerer Erkrankung oder Tod einer nahe stehenden Person) wird Ihnen die BICI AktivFerien GmbH Reiseleitung oder der Leistungsträger soweit als möglich bei der Organisation der vorzeitigen Rückreise behilflich sein. Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Assistance Versicherung.

9.Wenn Sie etwas zu beanstanden haben
9.1 Beanstandung und Abhilfeverlangen

Entspricht die Reise nicht der vertraglichen Vereinbarung oder erleiden Sie einen Schaden, so sind Sie verpflichtet, bei der BICI AktivFerien GmbH Reiseleitung, der örtlichen BICI AktivFerien GmbH Vertretung oder dem Leistungsträger unverzüglich, d. h. möglichst am gleichen Tag, diesen Mangel oder Schaden zu beanstanden und unentgeltliche Abhilfe zu verlangen.

9.2 Die Reiseleitung oder der Leistungsträger wird bemüht sein, innert 48 Stunden Abhilfe zu leisten. Wird innert der Reise angemessenen Frist keine Abhilfe geleistet, ist Abhilfe nicht möglich oder ist sie nicht genügend, so lassen Sie sich die gerügten Mängel oder den Schaden und die nicht erfolgte Abhilfe von der Reiseleitung oder dem Leistungsträger schriftlich bestätigen. Die Reiseleitung oder der Leistungsträger ist verpflichtet, den Sachverhalt und Ihre Beanstandung schriftlich festzuhalten. – Sie sind jedoch nicht berechtigt, irgendwelche Schadenersatzforderungen u. dgl. anzuerkennen.

9.3 Wie Sie Ihre Forderung gegenüber BICI AktivFerien GmbH geltend machen
Sofern Sie Mängel, Rückvergütungen oder Schadenersatzforderungen gegenüber BICI AktivFerien GmbH geltend machen wollen, müssen Sie Ihre Beanstandung innert 30 Tagen nach der Rückkehr schriftlich BICI AktivFerien GmbH unterbreiten. Ihrer Beanstandung sind die Bestätigung der Reiseleitung oder des Leistungsträgers und allfällige Beweismittel beizulegen.

10. Haftung von BICI AktivFerien GmbH
10.1 Allgemeines

BICI AktivFerien GmbH vergütet Ihnen den Wert vereinbarter, aber nicht erbrachter oder schlecht erbrachter Leistungen oder Ihres Mehraufwandes, soweit es der BICI AktivFerien GmbH Reiseleitung, der örtlichen BICI AktivFerien GmbH Vertretung oder dem Leistungsträger nicht möglich war, an Ort und Stelle eine gleichwertige Ersatzleistung zu erbringen. (Zur Höhe der Forderung sehen Sie Ziffer 10.3.4).

10.2 Sicherheit

Sie üben Ihren Sport auf eigenes Risiko aus. Für daraus resultierende Unfälle und/oder körperliche Schäden übernimmt BICI AktivFerien GmbH keine Haftung. Für die Einhaltung der jeweiligen landesüblichen Strassenverkehrsvorschriften sind Sie selbst verantwortlich, auch wenn Sie mit einer Gruppe unterwegs sind. Unsere Empfehlung: Passen Sie die Geschwindigkeit immer den äusseren Bedingungen (Wetter, Topografie, Strassen-/Wegbeschaffenheit) und Ihrem Können an. Lassen Sie sich nicht durch andere zum Schnellfahren verleiten – dies gilt vor allem in Abfahrten. Tragen Sie immer einen Helm!

10.3 Haftungsbeschränkungen, Haftungsaus-schlüsse
10.3.1 Internationale Abkommen und nationale Gesetze

Enthalten internationale Abkommen und nationale Gesetze Beschränkungen der Entschädigung bei Schäden aus Nichterfüllung oder nicht gehöriger Erfüllung, so kann sich BICI AktivFerien GmbH auf diese berufen und haftet insoweit nur im Rahmen eben dieser Abkommen. Internationale Abkommen und nationale Gesetze mit Haftungsbeschränkungen und Haftungsausschlüssen bestehen insbesondere im Transportwesen (wie im Luftverkehr, in der Schifffahrt auf hoher See und im Eisenbahnverkehr).

10.3.2 Haftungsausschlüsse
BICI AktivFerien GmbH haftet Ihnen nicht, wenn die Nichterfüllung oder die nicht gehörige Erfüllung des Vertrages auf folgende Ursachen zurückzuführen ist: a) auf Versäumnisse Ihrerseits vor oder während der Reise; b) auf unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse eines Dritten, der an der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung nicht beteiligt ist; c) auf höhere Gewalt, Wetterlage oder auf ein Ereignis, welches BICI AktivFerien GmbH, der Vermittler oder der Dienstleistungsträger trotz gebotener Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnte. In diesen Fällen ist jegliche Schadenersatzpflicht von BICI AktivFerien GmbH ausgeschlossen.

10.3.3 Personenschäden, Unfälle und Erkrankungen
Für Personenschäden, Tod, Körperverletzung und Erkrankung, die die Folge der Nichterfüllung oder nicht gehörigen Erfüllung des Vertrages sind, haftet BICI AktivFerien GmbH, sofern die Schäden durch BICI AktivFerien GmbH oder seine Dienstleistungsträger verschuldet sind. Vorbehalten bleiben internationale Abkommen und nationale Gesetze (Ziffer 11.3.1).

10.3.4 Sach- und Vermögensschäden
Bei Sach- und Vermögensschäden, die aus der Nichterfüllung oder der nicht gehörigen Erfüllung des Vertrages entstehen, ist die Haftung von BICI AktivFerien GmbH auf maximal den zweifachen Reisepreis beschränkt, ausser der Schaden sei absichtlich oder grobfahrlässig verursacht worden. Vorbehalten bleiben tiefere Haftungslimiten oder Haftungsausschlüsse in internationalen Abkommen und nationalen Gesetzen.

10.3.5 Bus-, Bahn-, Flug- und Schiffsfahrpläne usw.
Auch bei einer sorgfältigen Reiseorganisation können wir die Einhaltung dieser Fahrpläne nicht garantieren. Besonders infolge grossen Verkehrsaufkommens, Staus, Unfällen, Überlastung der Flughäfen, Umleitungen, verzögerter Grenzabfertigung usw. können Verspätungen auftreten. In all diesen Fällen haften wir nicht.

10.4 Veranstaltung und Ausflüge während der Reise
Ausserhalb des vereinbarten Reiseprogramms können unter Umständen während der Reise örtliche Veranstaltungen oder Ausflüge gebucht werden. Es ist nicht ausgeschlossen, dass solche Veranstaltungen und Ausflüge mit Risiken verbunden sind. Es liegt in Ihrer eigenen Verantwortung, ob Sie an solchen Veranstaltungen und Ausflügen teilnehmen. Für von BICI AktivFerien GmbH veranstaltete Veranstaltungen oder Ausflüge gelten die vorliegenden Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen. BICI AktivFerien GmbH ist aber nicht Ihr Vertragspartner, und Sie können sich nicht auf diese Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen berufen, wenn diese Veranstaltungen und Ausflüge von Drittunternehmen veranstaltet werden und die Reiseleitung diese lediglich vermittelt hat.

11. Einreise-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
11.1
Für die Einreise nach Italien benötigen Österreichische, Schweizer oder Deutsche Staatsbürger einen gültigen Personalausweis, Identitätskarte oder Reisepass (nicht länger als 5 Jahre abgelaufen). Kinder bis 14 Jahre ohne eigenen Ausweis müssen im Reisedokument der Eltern eingetragen sein. Für Italien gibt es keine Impfvorschriften und auch keine Impfempfehlungen. Für die Einhaltung der Zollvorschriften ist jeder Reiseteilnehmer selbst verantwortlich.

11.2 Wenn Reisedokumente ausgestellt oder verlängert oder Visa eingeholt werden müssen, sind Sie selber dafür verantwortlich. Sollte ein Reisedokument nicht erhältlich sein oder wird es zu spät ausgestellt und müssen Sie deshalb die Reise absagen, gelten die Annullationsbestimmungen (gem. Ziff. 5).

11.3 Die Reisenden sind selber für die Einhaltung der Einreise-, Gesundheits- und Devisenvorschriften verantwortlich. Überprüfen Sie vor Abreise, ob Sie alle notwendigen Dokumente auf sich tragen.

11.4 BICI AktivFerien GmbH macht Sie darauf aufmerksam, dass Sie bei einer allfälligen Einreiseverweigerung die Rückreisekosten zu übernehmen haben. Gleichfalls weist Sie BICI AktivFerien GmbH ausdrücklich auf die gesetzlichen Folgen verbotener Waren- und anderer Einfuhren hin.

12. Rückbestätigung von Flugscheinen
Bei nicht begleiteten Reisen sind Sie für allfällige Rückbestätigung des Rückfluges verantwortlich. Die notwendigen Angaben entnehmen Sie bitte den Reiseunterlagen. Versäumte Rückbestätigungen können zum Verlust des Transportanspruches führen, allfällige Mehrkosten gehen zu Ihren Lasten.

13. Mieträder
BICI bemüht sich, für jeden Kunden das geeignete Mietvelo durch eine Drittfirma zu vermitteln. Durch kurzfristige Änderungen kann es jedoch sein, dass das Mietvelo nicht in der Grösse verfügbar ist, welche bei der Buchung bestätigt wurde. BICI ist nicht verantwortlich für die Qualität und die Betriebsbereitschaft des Mietrades. Beanstandungen sind direkt an den Vermieter vor Ort zu richten.

14. Sicherstellung
BICI AktivFerien GmbH garantiert Ihnen die Sicherstellung Ihrer im Zusammenhang mit Ihrer gebuchten Pauschalreise einbezahlten Beträge.

15.Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Auf die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und BICI AktivFerien GmbH ist schweizerisches Recht anwendbar. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Zug. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages führt nicht zur Unwirksamkeit des gesamten Vertrages.

Organisation und Durchführung
BICI AktivFerien GmbH, Rainstrasse 35a, 6314 Unterägeri


BICI AktivFerien ist Miglied
reisegarantie

Seite wurde aktualisiert am
10. Mai 2010